Gemeinderat am 28.07.2022

BerichtAusDemGemeinderatBericht des Bürgermeisters

Wegen der noch ausstehenden Abnahme des Brandschutznachweises kann der Eröffnungstermin (13.09.22) des Sportcampus Riemerling (SCR) vermutlich nicht gehalten werden. Einen neuen Eröffnungstermin konnte der Bürgermeister noch nicht nennen. Die im Sportcampus geplante Kinderbetreuung findet bis zur Eröffnung des SCR in Hohenbrunn-Dorf statt.

Am 11.07.22 fand beim Landrat eine Bürgermeister-Dienstbesprechung zum Thema Ukraine-Flüchtlinge statt. Zur Zeit leben 117 ukrainische Flüchtlinge in Hohenbrunn und Riemerling, davon sind 112 privat untergebracht. Dies entspricht 77% der erwarteten Unterbringungsquote.

Zur Unterstützung der weiteren Planung der Wohnbebauung in Hohenbrunn westlich der S-Bahn wird der Gemeinderat am 30.9.22 drei Projekte in München besichtigen.

Der Elternkreis Montessorischule München-Land e.V. hat seine Beteiligung am Schulbauprojekt in Hohenbrunn gekündigt. Durch die ständig steigenden Zinsen und Baukosten sind die Kosten nicht mehr stabil kalkulierbar.

Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats zur Verteilung der Ausschusssitze

In der Geschäftsordnung des Gemeinderats ist geregelt, wie die Ausschusssitze auf die einzelnen Fraktionen zu verteilen sind. Nach der Auflösung der Fraktionsgemeinschaft von ÜWG-FW/BF müssen Sitze neu berechnet werden, da eine weitere Fraktion hinzu kam. 2020 wurde in der Geschäftsordnung das Verfahren Sainte Lague / Schepers verankert. Zusätzlich wurde beschlossen: Haben Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der entsprechenden Fraktion abgegeben Stimmen. Ein Losverfahren, wie es das Verfahren Sainte Lague / Schepers auch vorsieht, wird vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

Nach der Trennung der Fraktionsgemeinschaft von ÜWG-FW/BF können nun die abgegebenen Stimmen nicht mehr eindeutig auf die neuen Fraktionen ÜWG-FW und BF zugeordnet werden. Daher hat eine Anfrage bei der Rechtsaufsicht des LRA München ergeben, dass in drei Ausschüssen (Bauausschuss, Umwelt- und Klimaschutzausschuss, Haupt- und Finanzausschuss) jeweils zwei Sitze zwischen den Fraktionen CSU, Grüne, BF und ÜWG-FW zu verlosen sind. Das Losverfahren muss allerdings vorher in der Geschäftsordnung verankert werden. Daher ist in eine Änderung Geschäftsordnung nötig.

Zwei Änderungsvarianten wurde von der Verwaltung erarbeitet und zur Abstimmung vorgeschlagen:

Variante A):
Es wird weiterhin das Verfahren Sainte Lague / Schepers zur Berechnung der Ausschusssitze verwendet und bei gleichem Anspruch einer Fraktion auf einen Ausschusssitz wird gelost.
Das bedeutet im konkreten Fall, dass für drei Ausschussbesetzungen jeweils zwei Sitze zu verlosen sind.

Variante B):
Es wird das Verfahren d’Hondt zur Berechnung der Ausschusssitze verwendet, und bei gleichem Anspruch einer Fraktion auf einen Ausschusssitz wird gelost.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass die Besetzung im Bauausschuss, im Umwelt- und Klimaschutzausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss gleich bleibt. Lediglich die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ändert sich: Die CSU-Fraktion erhält einen zusätzlichen RPA-Sitz (also insgesamt drei Sitze) und ein Ausschusssitz muss zwischen den Fraktionen SPD und ÜWG-FW gerlost werden.

Die Variante B) (d’Hondt-Verfahren) wurde mit einer Mehrheit von 17:3 Stimmen beschlossen.

Nach diesem Beschluss konnte der RPA neu besetzt werden. Der zu verlosende Sitz wurde der SPD-Fraktion zugelost. Frau Dr. Heinmüller gehört demnach weiter als Ausschussvorsitzende dem RPA an. Die CSU-Fraktion, die nach dem d’Hondt-Verfahren einen weiteren Sitz erhielt, entsendet Herrn Vogelsang (ÜWG-FW) in den RPA. Diese Möglichkeit sieht das Ausschussbesetzungsverfahren vor. Herr Fritzmaier als Fraktionsvorsitzender hatte dies bereits am Beginn der Diskussion zu diesem TOP angekündigt.

Resümee: Die Besetzung bleibt so, wie sie am Anfang der Legislaturperiode berechnet wurde.

Volkshochschule SüdOst

Der Geschäftsführer der VHS Südost im Landkreis München, Herr Christof Schulz, stellte den Jahresbericht für 2021 vor: Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage in 2021 waren sehr gut.

Das Jahr 2021 konnte mit einem Bilanzgewinn von 42 T€ abgeschlossen werden. Der Finanzmittelbestand am Ende des Jahres beträgt somit 992 T€ (Vorjahr: 970 T€). Es wurden 1748 Veranstaltungen durchgeführt, 300 wenige als im Vorjahr. Diese Veranstaltungen waren von ca. 30.000 Teilnehmern belegt. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf 2.319 T€, wobei 56 % der Einnahmen von den Teilnehmern stammen. Die Gemeinde Hohenbrunn hat 53 T€ beigetragen, staatliche Hilfen (z. B. Corona-Zuschüsse) beliefen sich auf 196 T€.
Die Gesamtausgaben waren 1.829 T€. Die größten Ausgabeposten sind Personalkosten für 450 Kursleiter und 24 festen Mitarbeitern.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und ermächtigte den Bürgermeister einstimmig zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der VHS SüdOst bei der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und der Entlastung der Geschäftsführung.

Herr Schulz informierte den Gemeinderat darüber, dass in der letzten Gesellschafterversammlung der VHS vom 01.07.22 eine moderate Erhöhung der kommunalen Mitfinanzierung beschlossen wurde. Ab 2023 erhöht sich der sog. „Sockelbetrag“ auf von 3,29 € auf 4,15 € pro Einwohner. Im Jahr 2024 steigt dieser Betrag dann auf 4,21 €. Der „Sockelbetrag“ ist der Betrag, den die Gemeinde pro Einwohner und Jahr zur Mitfinanzierung an die VHS überweist.
Weiterhin erhöht sich auch die sog. „Leistungszuwendung“ im Jahr 2023 auf 0,76 € pro Teilnehmer und Stunde. Im Jahr 2024 steigt „Leistungszuwendung“ auf 0,85 € pro Teilnehmer und Stunde.
Für die Gemeinde Hohenbrunn ergibt sich hieraus folgende Mitfinanzierungsverpflichtung:

Im Jahr 2023: 62 T€ (eine Erhöhung um 7,5 T€ im Vergleich zu 2022)
Im Jahr 2023: 68 T€ (eine Erhöhung um 7 T€ im Vergleich zu 2023)

Der Gemeinderat Erhöhung hat der kommunalen Mitfinanzierung einstimmig zugestimmt.

Kostenausgleich für die Einführung des G9 (Konnexitätsprinzip)

Nach über 10 Jahren des achtjährigen Gymnasiums wurde in Bayern wieder das G9 (neues neunjähriges Gymnasium) eingeführt. Nach dem Konnexitätsprinzip haben die Sachaufwandsträger Anspruch auf Kostenausgleich. Das Konnexitätsprinzip besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Finanzierung zuständig ist („Wer bestellt, bezahlt“). Seitens des Freistaates Bayern wurde dieser Anspruch grundsätzlich anerkannt.
Die Gemeinde Hohenbrunn ist im Rahmen von Zugehörigkeit zu diversen Schulzweckverbänden (Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen) auch davon betroffen. Die konnexitätsrelevanten Baukosten im Rahmen der Einführung des G9 wurden für alle beteiligten Gemeinden des LK Müchen berechnet und im Kreistag beschlossen.

Der Gemeinderat hat den Verfahrensvereinbarungen zum Ausgleich konnexitätsrelevanten Baukosten im Rahmen der Einführung des G9 einstimmig zugestimmt und den Bürgermeister einstimmig bevollmächtigt, die Verfahrensvereinbarungen zu unterzeichnen.

Sachstandsbericht für die Offener Ganztag an den Grundschulen

Der Bürgermeister berichtet über den aktuellen Stand des Modellprojekt „Offener Ganztag“. Die Flexibilität bzgl. der Betreuungszeiten sollen erhalten werden, Betreuung bis 14:00 Uhr ist weiterhin möglich. Das Programm wird vom Kreisjugendring (KJR) weiter ausgebaut. Es ist geplant, ab 14:00 Uhr Kooperationspartner (Musikunterricht, Sportstunden) hinzu zu nehmen.

Im Rahmen der Jugendsozialarbeit fallen keine weiteren Kosten an. Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wird etwas kosten. Die Hälfte des nötigen Personals ist bereits vorhanden, weiteres Personal wird angeworben. Da es sich um ein Modellprojekt handelt, wird das Personal bis zu Beginn des Projekts bereit sein. Es werden alle Kinder untergebracht.

Ein Schreiben des KJR an die Eltern wurde versendet, ein Elternabend ist geplant.

Falls die geplanten Räume im SCR nicht bezogen werden können, wird auf die Hohenbrunner Schule ausgewichen. Die nötigen Räume sind hier vorbereitet.

Überplanmäßigen Ausgaben für Zins- und Tilgungszahlungen

Für den Grundstückskauf westlich der Bahn für die Schulbebauung wurde ca. 7,1 Mio € bezahlt, die durch Aufnahme eines Darlehens finanziert werden sollen. Hierfür wurden zwei Darlehen zu folgenden Bedingungen aufgenommen:

1. Ein KFW-Darlehen in Höhe von 2,4 Mio € mit einem Zinssatz von 1,69 % pa.

2. Ein Kommunaldarlehen bei der BayernLabo in Höhe von 4,6 Mio € mit einem Zinssatz von 2,09 % pa und einer Laufzeit von 30 Jahren (fester Zinssatz). Mit der Tilgung muss noch in diesem Jahr begonnen werden.

Damit ergeben sich für das Jahr 2022 bereits folgende Kosten:

Zinskosten: 91,3 T€
Tilgungskosten: 115,5 T€

Geplant wurde mit einem KFW-Darlehen mit 0 % Zinsen und zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Im Verwaltungshaushalt (Haushaltsstelle 9100-8070) wurden für 2022 lediglich 43,7 T€ eingestellt. Im Vermögenshaushalt (Haushaltsstelle 9100-9776) sind für die Tilgung aller Kredite (Am Hölzl, Sportcampus Riemerling) für 2022 nur 368,8 T€ eingestellt.

Daher wurde der Gemeinderat aufgefordert, diese überplanmäßigen Ausgaben für Zins- und Tilgungszahlungen zu genehmigen. Andere Haushaltsstellen für diese überplanmäßigen Ausgaben gibt es nicht. Es gibt lediglich die Aussage „Die Deckung ist gewährleistet“.

Der Gemeinderat hat die überplanmäßigen Ausgaben für Zins- und Tilgungszahlungen auf die Haushaltsstellen 9100-8070 und 9100-9776 mehrheitlich (19:1) genehmigt.

Neue Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbrunn

Am 04.07.22 fand eine Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbrunn statt. Der Feuerwehrkommandanten Robert Paul ist vorher von seinem Amt zurückgetreten. Die Wahl ergab folgende neue Kommandanten:

Erster Kommandanten: Herr Marco Neugebauer
Erster Stellvertretender Kommandant: Herr Andreas Tristl
Zweiter Stellvertretender Kommandant: Herr Thomas Breyer

Der Kreisbrandrat hat gegen die Wahlen keinerlei Bedenken und empfiehlt dem Gemeinderat die Bestätigung der Gewählten.

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Kommandantenwahl einstimmig bestätigt.

Flächennutzungsplan für die Freiflächen-PV-Anlage II westlich der A99

Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde mehrfach beraten. Die letzte Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (2. Auslegung) erfolgte vom 13.06.2022 bis zum 12.07.2022.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise oder Einwendungen zur Planung vorgebracht. Die meisten Behörden haben eine Stellungnahme ohne Einwände bzw. Bedenken oder Hinweise abgegeben.

Der Bund Naturschutz hat nochmals darauf hingewiesen, dass die Flächennutzungsplanänderung bzw. das Sondergebiet nicht unerheblich in die Landwirtschaftsfläche der Rodungsinsel eingreift.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wurde zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da es sich um eine zeitlich befristete Nutzung handelt und für die Fläche auch während der festgesetzten Laufzeit von 30 Jahren eine landwirtschaftliche Grünlandnutzung bzw. eine Tierbeweidung möglich ist.

Der Gemeinderat hat der Änderung des Flächennutzungsplan einstimmig zugestimmt.

Antrag des CSU-Fraktion wegen des geplanten Kiesabbaus im Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die CSU Fraktion stellte den Antrag auf Überprüfung der möglichen Rechtsmittel und Klageerhebung gegen die Genehmigung zum Kiesabbau im Gemeindegebiet Höhenkirchen-Siegertsbrunn an der Hohenbrunner Straße.

Der zu erwartende Schwerlastverkehr für das Abbau- und Verfüllmaterial wird ausschließlich über die Siegertsbrunner Straße / Dorfstraße und Luitpoldstraße erfolgen. In einem Städtebaulichen Vertrag soll geregelt werden, dass die Durchfahrt durch das Gemeindegebiet von Höhenkirchen-Siegertsbrunn (z. B. Bahnhofstraße) für diesen Schwerlastverkehr verboten ist. Pro Woche sind bis zu 216 Kieslaster erlaubt, die von Montag bis Samstag fahren dürfen. Es ist mit einer erheblichen Lärm- und Staubbelastung zu rechnen.

  • In der Diskussion wurde vorgeschlagen, einen Spezialisten hinzu zu ziehen, der z. B. folgendes durchführen soll:
    Akteneinsicht nehmen
  • Prüfen, ob ein solcher Städtebaulicher Vertrag zulässig ist
  • Prüfen, ob eine Klage erhoben werden kann
  • Weitere Mittel suchen, die die Belastungen mindern (z. B. Tempo 30 auf der gesamten Luitpoldstraße).

Die Kosten für solch einen Spezialisten wurden vom Bürgermeister auf einige 10 T€ geschätzt.

Der Antrag wurde in dieser Form (Beauftragung eines Spezialisten) einstimmig beschlossen.

Antrag des BF auf einer Sondersitzung zu Maßnahmen zur Verkehrsentlastung

Die Fraktion des Bürgerforums stellte den Antrag auf Sondersitzung des Gemeinderats zur Erarbeitung konkreter Vorschläge für Verkehrsentlastungsmaßnahmen und Weiterführung der Umgehungsstraßendiskussion.

Auch dieser Antrag begründet sich durch den beschlossenen Kiesabbau in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Durch den Kiesabbau wird das Schwerlastaufkommen sowohl für die Luitpoldstraße als auch für die Ortsdurchfahrung in Hohenbrunn signifikant steigen. Es soll geprüft werden wie mit konkreten Maßnahmen die Verkehrsbelastung von Hohenbrunn-Dorf und der Luitpoldstraße kurz- und mittelfristig verringert werden kann.

Der Antrag wurde mehrheitlich (17:3) beschlossen.

Antrag der GRÜNEN zur Entwicklung eines Verkehrskonzepts für die Hohenbrunner Straße

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte den Antrag, dass die Gemeinde Hohenbrunn die Entwicklung eines Verkehrskonzepts für die Hohenbrunner Straße beauftragt. Folgende Ziele sollen erreicht werden:

  • Den weiträumigen Durchgangsverkehr im Siedlungsbereich von Riemerling zu reduzieren
  • Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam durchzusetzen
  • Die Übersichtlichkeit, vor allem an den Einmündungen, zu verbessern
  • Die Nutzung der Straße für den Radverkehr sicher zu machen
  • Eine hindernisfreie und sichere Nutzung der Fußgängerwege zu gewährleisten

Zur Erreichung dieser Ziele sind sowohl bauliche Maßnahmen als auch solche der Verkehrsregelung sowie der begleitende Einsatz von Informations- und Werbemitteln ergebnisoffen zu erwägen. Die Finanzierung der ersten Entwurfsphase kann aus dem laufenden Haushalt erfolgen.

Seit einiger Zeit mehren sich die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Eltern von Schulkindern über die Verkehrssituation auf der Hohenbrunner Straße in Riemerling. Dies begründet die Dringlichkeit dieses Antrags. Durch das Neubauprojekt Schulen und Wohnen wird sich die Situation weiter verschärfen. Bis jetzt gibt es von Seiten der Gemeinde keinen schriftlichen Auftrag zu diesem Thema.

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen. (Zu diesem Antrag siehe auch unseren separaten Artikel.)

Dr. Georg Bauer

 

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