In der Jahresschlusssitzung folgte der Gemeinderat bei allen Bausachen den Beschlussvorschlägen der Verwaltung:
- Die bestehende Garage in Riemerling-West, Waldparkstraße 54b, darf in Richtung Waldparkstraße verlängert werden. Westseitig unterschreitet nun die Zufahrtstiefe – wenn auch nur geringfügig (0,20m) – die im Bebauungsplan vorgesehenen 5,00m. Andere Optionen, etwa eine rückwärtige Verlängerung der Garage, die ohne Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich gewesen wäre, und damit die Vermeidung eines Präzedenzfalles fanden leider keine Mehrheit.
- Auf dem Grundstück Georg Kerschensteiner Str. 4 in Riemerling-Ost darf im Westen an das bestehende Wohnhaus ein Wintergarten angebaut werden. Der Anbau entspricht den Festsetzungen des geltenden Baulinienplanes.
- Im südwestlichen Bereich des Betriebsgebäude Otto Hahn Str. 15-17 (Gewerbegebiet Riemerling-West) wurde der Errichtung eines Wintergartens (auf dem 2. Obergeschoss/Dachterrasse) zugestimmt.
Eingemeindungsverfahren Höhenkirchner Forst
Die Regierung schlägt folgende Aufteilung vor: Das bisher gemeindefreie Gebiet Höhenkirchner Forst soll i.W. in die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn eingemeindet werden. Lediglich der Bereich südlich der Straße Dürrnhaar-Egmating soll der Gemeinde Aying, der Bereich nordöstlich der Staatsstraße 2097 Putzbrunn-Oberpframmern der Gemeinde Grasbrunn zugeschlagen werden.
Der Gemeinderat sprach sich mit großer Mehrheit – lediglich Kotter (CSU-fraktionslos) stimmte gegen die vom Bürgermeister vorbereitete Stellungnahme – gegen diese Lösung aus. Hohenbrunn hat im Höhenkirchner Forst Brunnen, die dann auf Höhenkirchner Gemeindegebiet liegen würden. Das Argument der Regierung, den Forst nicht auf mehrere Gemeinden aufzuteilen, um den Naturraum nicht aufzusplitten, wurde ebenso entkräftet wie die angeblichen Erfordernisse des Feuerschutzes. Die Gemeinde Hohenbrunn schlägt daher vor, entweder die Hohenbrunner Belange angemessen zu berücksichtigen oder die Aufteilung des Forstes gar nicht vorzunehmen und den Forst im Eigentum des Freistaates Bayern zu belassen.
Abschließend verabschiedete der Gemeinderat eine Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Die wesentlichen Rechte und Pflichten für Hohenbrunner BürgerInnen werden im nächsten Gemeindeblatt – kurz und verständlich, so wurde es versprochen! – dargestellt und erläutert.
Mit diesen Themen ohne wesentlichen Konfliktstoff beschloss der Gemeinderat Hohenbrunn das Jahr 2006 außerordentlich friedlich. Fröhliche Weihnachten!
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