Örtliche Rechnungsprüfung, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Der Gemeinderat genehmigte nachträglich Überschreitungen der Haushaltsansätze bzw. über- und außerplanmäßige Ausgaben, soweit diese nicht bereits durch Einzelbeschlüsse des Gremiums im Verlauf des Jahres 2009 abgesegnet waren.
Für Unmut sorgte, dass Kreder-Strugalla zu den protokollierten Ergebnissen der Nachprüfung zur Rechnungsprüfung, mit der sie und Braun (CSU) beauftragt waren, die Kommentierung des Bürgermeisters erbat.
Gegenstand dieser Prüfung waren: (1) die Auswahl des zur Ausführung kommenden Heizungskonzepts für die Kinderkrippe Hohenbrunn, insbesondere der Wirtschaftlichkeitsvergleich der alternativen Heizungskonzepte sowie (2) das Ausschreibungsverfahren für den Bezug von Ökostrom für die Gemeinde Hohenbrunn.
In beiden Fällen kritisierte Kreder-Strugalla das Vorgehen der Verwaltung. Ad (1) Es kommt ein anderes als das zunächst gebilligte Heizungskonzept zur Ausführung. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte in der angekündigten und inhaltlich exakt umrissenen Prüfung nicht vorgelegt werden. Ad (2) Kreder-Strugalla bezeichnete den Ausschreibungsprozess als fehlerhaft, weil er weder der Ankündigung des Bürgermeisters, noch der Beschlusslage entsprach. Es wurde definitiv „Lieferung von elektrischer Energie“ ausgeschrieben, und zwar unter dem Vorbehalt, „dass mindestens ein ebenso günstiger Preis erzielt wird wie in der maßgeblichen Rahmenvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände“. Potenzielle Anbieter konnten nicht erkennen, dass die Gemeinde 100% Ökostrom beziehen will. Der Hinweis auf die Rahmenvereinbarung mit E.on als Preisobergrenze und der Ausschluss von Angebotsalternativen hielt möglicherweise davon ab, als Bieter einzusteigen. Dies führte möglicherweise zu einer Bevorzugung von E.on bei der Vergabe des Stromlieferungsvertrages.
Braun, der die Prüfung zusammen mit Kreder-Strugalla durchgeführt hatte, hatte das Protokoll zuletzt nicht unterschrieben, sein offensichtlich abweichendes Prüfungsergebnis aber nicht öffentlich vorgetragen.
Bürgermeister Straßmair konterte sehr ungehalten, dass dies zum Teil nicht zutreffend sei und im Übrigen reines „Nachtarocken“ darstelle. Er hatte insoweit recht, als eine Prüfung ihrem Wesen nach grundsätzlich im Nachhinein erfolgt. Kaps (CSU) bestärkte ihn in der Auseinandersetzung und drohte an, zu explodieren. Dazu kam es dann aber nicht mehr.
Das schriftliche Protokoll wurde als Anlage zur Niederschrift abgegeben.
Generalsanierung Hauptschule Riemerling
Bürgermeister Straßmair berichtete über die Gespräche mit seinen Amtskollegen aus Ottobrunn, Putzbrunn und Neubiberg. Einig ist man sich offensichtlich über die Notwendigkeit einer Generalsanierung und darüber, dass ca. 12 Mio € investiert werden müssen, die Hohenbrunn als Sitzgemeinde alleine nicht aufbringen kann. Uneinigkeit besteht über den Einbezug der Schwimmbadsanierung. Ottobrunn, Putzbrunn und Neubiberg wollen sich an einer Sanierung nicht beteiligen.
Entsprechend der rechtlichen Klärung durch das Landratsamt (Rechtsaufsicht) hat der Gemeinderat nun den Bürgermeister ermächtigt, den derzeit gültigen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu kündigen und nun mit den Amtskollegen über die Ausgestaltung des Schulverbandes (der durch die Kündigung des Vertrages kraft Gesetz entsteht) oder einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu verhandeln.
Fortschreibung des Regionalplanes München
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes hat einen Fortschreibungsentwurf beschlossen und das Anhörungsverfahren eingeleitet, in dem nun die Gemeinde Hohenbrunn zu Wort kommt.
In Kapitel I „Siedlung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen“ wurde neu gefasst. Hohenbrunn soll bzgl. der Wasserversorgung als Vorranggebiet ausgewiesen werden zur Sicherung der nutzbaren Grundwasservorkommen außerhalb von Wasserschutzgebieten. Deshalb müssen andere Nutzungsansprüche zurücktreten, so z.B.
- Eingriffe in den Untergrund, die eine Grundwasserüberdeckung wesentlich mindern oder gar Grundwasser freilegen
- große Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. chemische Industrieanlagen)
- Deponien
- Rohrleitungen zur Beförderung wassergefährdender Stoffe.
Im Gewerbegebiet Hohenbrunn sind Unternehmen tätig, die chemische Produkte herstellen bzw. bearbeiten. Unsere Fraktion war bereit, deren Bestand durch einen entsprechenden Einwand zu sichern. In allen anderen Punkten erschien es uns als Selbstverständlichkeit, das hohe Gut einer langfristig einwandfreien Wasserqualität allen anderen Interessen überzuordnen.
Angenommen (12:7) wurde schließlich der Vorschlag von Maier sen., der die Ausweisung von Hohenbrunn als Vorranggebiet generell zurückweist. Dass Maier und andere als Privatmann/Privatfrau oder als Landwirt oder in einer anderen persönlichen Interessenslage das Anliegen Wasserschutz gering werten, muss hingenommen werden. Dass Gemeinderäte allerdings Einzelinteressen dem Gemeinwohl überordnen, ist für uns inakzeptabel.
Völlig konsterniert mussten wir also zur Kenntnis nehmen, dass unser Antrag von den Kollegen in Bausch und Bogen abgelehnt wurde. Ebenso erging es dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der immerhin nicht nur den Bestand, sondern auch eine Erweiterung der bestehenden Firmenanlagen zugelassen hätte.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Sportgeländes an der Putzbrunner Straße in Hohenbrunn
Die Einwendungen wurden zur Kenntnis genommen und behandelt. Eine weitere Auslegung ist nicht erforderlich. Die 3. Flächennutzungsplanänderung wurde einstimmig beschlossen und wird nun der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung vorgelegt.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 Sondergebiet Sportplatz
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahmen zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Der Bebauungsplan wird nun nochmals ausgelegt.
Errichtung eines Doppelhauses mit 3 Garagen und 1 Stellplatz in Riemerling, Hochackerstr. 42
Die Bauvoranfrage wurde einstimmig befürwortet unter der Auflage, dass eine Wandhöhe von maximal 6,30m eingehalten wird.
Benutzungsvertrag mit dem TSV Hohenbrunn Riemerling e.V. für den Sportplatz Hohenbrunn
Der Vertragsentwurf wurde gebilligt, der Bürgermeister mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Gemeinde überlässt dem Verein im Wege der Unterverpachtung (Eigentümer und Verpächter ist Johann Fritzmaier) das Sportgelände mit den Sporteinrichtungen (Fußballplätze, Beachvolleyballplatz und Vereinsheim), und zwar unentgeltlich. Die Gemeinde ermittelt jedoch jährlich die ihr mit der Überlassung entstehenden Kosten, um sie als Zuschuss an den Benutzer auszuweisen und transparent zu machen.
Antrag der Rosemarie Theobald Musikschule (RTM) auf Erhöhung des kommunalen Mitfinanzierungsanteils
Bereits in der vorangehenden April-Sitzung (siehe auch unseren Bericht über die Sitzung am 22. April) war der Antrag auf Erhöhung des Zuschussbeitrages für Hohenbrunner Schüler von € 450,96 auf €547,00 pro Jahreswochenstunde Diskussionsgegenstand. Der Antrag wurde so begründet: Damit sollen v.a. die gestiegenen Personalkosten aufgefangen werden. Andernfalls müssten die Monatsentgelte deutlich angehoben werden. Im April wurde der Antrag unserer Fraktion auf Vertagung angenommen.
Nun lag inzwischen ein Schreiben der Leitung der RTM vor, das aber keine neuen Detailinformationen zur Kostenentwicklung und Kalkulation brachte. Eine Einladung in die Sitzung, sodass der Musikschulleiter die aufgeworfenen Fragen hätte beantworten können, hatte der Bürgermeister nicht ausgesprochen.
In der Diskussion wurde der Anschein erweckt, als wolle sich die RTM ohne Begründung und ohne Gegenleistung „Geld in die Taschen stecken“. Die anderen Musikschulen kämen schließlich aus mit ihrem Geld. Dieser Unsachlichkeit traten wir scharf entgegen. Ist doch seit Jahren dem Gemeinderat hinlänglich bekannt, dass die Musikschulen mit ganz unterschiedlichen Kostenstrukturen zu kalkulieren haben, die unterschiedliche Zuschussbedarfe begründen. Die Mehrheit des Gemeinderates blieb bei der eher polemischen Argumentation, auch die RTM müsse mit dem (seit Jahren gleichbleibenden) Betrag auskommen, sonst müsse man den anderen Musikschulen auch entsprechend mehr bezahlen – eine zwingend-logische Begründung für dieses Gießkannenprinzip blieb man schuldig. Auch unser Antrag, die Gebührenerhöhung durch einen Zuschuss abzufedern und zumindest 50% des beantragten Mehrbetrages zu übernehmen, fiel durch, ebenso unser Versuch, erneut eine Vertagung zu erreichen, um die RTM-Leitung noch einmal zu Wort kommen zu lassen.
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