Hohenbrunner Straßenausbaubeitragssatzung hat Bestand

Unsere PRESSEMITTEILUNG zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:

Nun zahlt der Bürger doppelt. Seine Steuergelder flossen in einen Rechtsstreit der Gemeinde durch mehrere Instanzen, dessen Erfolg von Anfang an höchst fraglich war, und am Ende wird er nun doch mit Straßenausbaubeiträgen zur Kasse gebeten.

Mit dem Urteil wird der Schlusspunkt unter eine jahrelange Serie von Pleiten, Pech und Pannen gesetzt. Bürgermeister Straßmair will schon seit langem nichts mehr mit der Straßenausbaubeitragssatzung zu tun haben, die er im Frühjahr 2009 selbst in den Gemeinderat eingebracht und für die er zusammen mit der damaligen CSU-Fraktionsvorsitzenden vehement geworben hatte. Heilsame Kräfte könne sie entfalten, Forderungen würden zurückgeschraubt, weil den Bürgern die immensen Kosten des Straßenausbaus bewusst würden, wenn sie sich finanziell daran beteiligen müssten. In den vergangenen Wochen und Monaten hörte man vom Bürgermeister nur noch: er sei gegen die Satzung, sie sei den Bürgern nicht zuzumuten und nicht zu vermitteln, er kämpfe mit allen Mitteln gegen diese Ungerechtigkeit.

Zunächst hieß es, bereits beschlossene, wenn auch noch nicht durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen (z.B. Friedrich Fröbel Straße) fielen gar nicht unter die Ausbaubeitragssatzung. Als 2013 klar wurde, dass diese voreilige Behauptung, nicht zu halten war, wollte sich die CSU-Fraktion kurz vor der Kommunalwahl noch rechtzeitig absetzen. Sie beantragte im November 2013, die Satzung wieder aufzuheben.

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung lagen auf der Hand. Dennoch trug Bürgermeister Straßmair, selbst Jurist, keine rechtlichen Bedenken vor und sah sich nicht veranlasst, die Rechtsaufsicht einzuschalten – wie das die Gemeindeordnung ja vorsieht. Das Landratsamt beschied prompt, die Aufhebungsbeschluss sei rechtswidrig, der Verzicht auf die Satzung angesichts der Finanzlage in keiner Weise gerechtfertigt. Hohenbrunn klagte erfolglos vor dem Verwaltungsgericht und ging in Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof. Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Bescheide müssen nun erstellt werden. Die BürgerInnen müssen zahlen.

Aber womöglich zeigt sich schon bald die nächste Panne. Erst in der Vorbereitung des Berufungsverfahrens kam auf, dass mit unserer Straßenausbaubeitragssatzung (Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags) eine Pflicht zur rückwirkenden Abrechnung entstanden war. Daraufhin überraschte die Verwaltung mit der Ansage, bei einem Wasserschaden seien Akten vernichtet worden, welche genau, sei nicht mehr rekonstruierbar, rückwirkende Bescheide über Abrechnungen vor 2011 wären jedenfalls nicht mehr möglich. Es wurde beantragt und beschlossen, dass Straßenausbaumaßnahmen vor dem 01.01.2011 nicht rückwirkend berücksichtigt werden. Geht das eigentlich so einfach?

 

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Schlagwörter: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Straßenausbaubeitragssatzung


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