Es bedarf einiger Rechenkunst, um aus den meist recht ungeraden Prozentzahlen von Wahlergebnissen auf eine gerechte Sitzverteilung in Gemeinderäten, Parlamenten und anderen Gremien zu kommen. Zwei wichtige Verfahren dabei sind das nach Hare-Niemeyer, das anerkannter Maßen das Wahlergebnis sehr gerecht abbildet, und das Verfahren nach d’Hondt, das größere Parteien begünstigt.
Nun gibt es im bayerischen Landtag einen Vorstoß, im Kommunalwahlrecht das 2010 eingeführte Hare-Niemeyer-Verfahren wieder durch d’Hondt zu ersetzen. Wir haben beantragt, dass sich der Hohenbrunner Gemeinderat in einer Resolution gegen diese Änderung und für eine Beibehaltung der derzeitigen, fairen Regelung ausspricht.
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