Gemeinderat am 27.01.2022

BerichtAusDemGemeinderatHallenbad und Turnhalle Riemerling

Für die abschließenden Phasen des Bauvorhabens “Sportcampus Riemerling” wurde die Firma Bauleitung Simon mit der Kontrolle des Zeit-, Kosten- und Qualitatsmanagements auf der Baustelle beauftragt. Herr Simon erstattete dem Gemeinderat ausführlich Bericht. Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie, Lieferengpässe bei den Materialien und Ausfälle bei einzelnen Firmen hätten die termingerechte Abfolge der Arbeiten beeinträchtigt und die allgemeine Kostenentwicklung am Bau hätte einiges verteuert. Mit der Inbetriebnahme werde jetzt Ende Mai gerechnet, die Kosten beliefen sich auf nunmehr nicht ganz 28 Millionen Euro.

Die Verwaltung legte Konzept und Kostenübersicht für den Betrieb der Anlagen vor, die einen Vorschlag für Öffnungszeiten und Berechnungen für künftige Eintrittspreise enthielten. Dazu entwickelte sich eine rege Diskussion. Vor allem ging es dabei um die Nutzungszeiten und die Kostenaufteilung beim Schwimmbad, bei dem alle drei Nutzungen in Einklang gebracht werden müssen: Schulschwimmen, Vereinstraining und Öffentlichkeitsschwimmen. Der vorgelegte Entwurf sah folgende wöchentlichen Zeiten vor:

  • Schulen: Montag – Freitag 8-16 Uhr (40 Std. – ca. 43,71 %)
  • Verein: Werktags außer Mittwoch: 16:00-21:30 Uhr, Samstag 8-18 Uhr (32 Std. – ca. 34,97 %)
  • Öffentlichkeit:  Mo+Do: 6-8 Uhr, Mittwoch 16:00-21:30 Uhr, Sonntag: 10-20 Uhr (19,5 Std. – ca. 21,31 %)

Wir und andere Fraktionen monierten vor allem den geringen Anteil des Öffentlichkeitsschwimmens. Bürgerinnen und Bürger, die über ihre Steuern die hohe Kostenlast des Bades mit tragen, sollten mehr Gelegenheit zur Nutzung erhalten. Angeregt wurden eine parallele Nutzung mit dem Schwimmverein, der nicht immer alle Bahnen des Beckens benötigen würde und das Angebot von Frühschwimmen von 6-8 Uhr für Öffentlichkeit und Schwimmverein.

Für die Eintrittspreise lautete der Vorschlag der Verwaltung:

  • Einzelkarten: Normaltarif 4 €, ermäßigt 3 €, Kinder 2 €, Kleinkinder in Begleitung kostenfrei
  • 10er-Karten: Normaltarif 36 €, ermäßigt 27 €, Kinder 18 €, Kleinkinder in Begleitung kostenfrei
  • Jahreskarten: Normaltarif 200 €, ermäßigt 150 €, Kinder 100 €, Kleinkinder in Begleitung kostenfrei

Die Nutzung von Turn- und Schwimmhalle durch Schulen und Vereine sollte anhand einer Kostenberechnung stundenweise abgerechnet werden. Vereinsmitglieder sollten für das Schwimmbad zusätzlich eine ermäßigte Jahreskarte erwerben.

Die Kombination von Nutzungsgebühren und Jahreskarten für das Vereinsschwimmen wurde von manchen kritisiert. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinde die Errichtung der Hallen mit ihren enormen Bau- und Betriebskosten gerade deshalb nicht dem Schul-Zweckverband überlassen, sondern selbst auf sich genommen hat, um den Vereinen großzügige Nutzungszeiten anbieten zu können. Da die Vereine ohnehin von der Gemeinde erheblich subventioniert werden, muss ein gewisser Eigenbetrag der Vereine und ihrer Mitglieder verlangt werden.

Über die Zeiten für Vereins- und Öffentlichkeitsnutzung und über die Eintrittspreise und Nutzungsgebühren soll weiter verhandelt werden. Deshalb wurden am Ende nur die Gebühren für die Nutzung durch die Schulen wie folgt beschlossen:

  • Turnhalle: 75,07 € brutto pro Schulstunde
  • Schwimmhalle: 32,78 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer pro Bahn und Schulstunde

Die Gebühren sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) kalkuliert und nicht vollständig kostendeckend.

 

Bebauungsplan 20.1

Der Gemeinderat hatte im Januar 2020 den Aufstellungsbeschluss für Änderungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20.1 „Gewerbegebiet westlich der ehemaligen MUNA“ gefasst. Er betrifft die Eduard-Buchner-Straße und das engere Umfeld der Lise-Meitner-Straße. Gleichzeitig wurde damals zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Eine solche Veränderungssperre ist immer zeitlich begrenzt und und läuft in diesem Fall am 16.02.2022 ab. Der Bebauungsplan ist in Arbeit und soll noch in diesem Jahr rechtskräfig werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 16.02.2023.

 

Sondergebiet Photovoltaik an der A99

Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Ausweisung eines Sondergebiets für Freiflächen-Photovoltaik entlang der Autobahn A99, unmittelbar südlich der Autobahnbrücke Taufkirchner Straße, vor. Da der Grundstückseigentümer dem Vorhaben widersprochen hatte, lehnte der Gemeinderat den Antrag ab. Es ist rechtlich möglich, solche Anträge auch für ein fremdes Grundstück zu stellen, aber ein Bau benötigt natürlich die Zustimmung des Eigentümers. Wir hätten die Fläche am Rande der Autobahn für grundsätzlich geeignet gehalten und befürworten im Sinne des Klimaschutzes Freiflächenphotovoltaik in geeigneten Lagen.

 

iPads in der Schule

Schon seit längerem war bekannt, dass ein Koffer mit einem Klassensatz iPads ungenutzt in der Schule lagert. Katarina Möschel fragte jetzt erneut nach und erhielt die Auskunft, dass es Schwierigkeiten mit der Integration der Geräte ins EDV-Netzwerk gegeben habe. Nun sei aber eine Inbetriebnahme innerhalb der nächsten zwei Wochen geplant. So erfreulich das ist, sehen wir dennoch deutlichen Aufholbedarf im Bereich Digitalisierung bei Schulen und Gemeinde.

 

Briefe von Bürgerinnen und Bürgern

Bei der Gemeinde gehen immer wieder Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern ein, die zum Teil auch an uns Gemeinderatsmitglieder weitergeleitet werden. Rolf Kersten fragte nach, wie diese Eingaben beantwortet würden und bat darum, die Antworten aus dem Rathaus auch den Gemeinderatsmitgliedern zuzustellen.

 

Neue Halteverbote in der Hohenbrunner Straße

Verschiedene Gremien befassen sich aktuell mit der Verkehrssituation in Riemerling, der Verbesserung der Situation für Radfahrende sowie mit Auswirkungen und erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung beim Wasserwerk. Anwohner klagen seit langem über zu schnelles Fahren und stetig weiter zunehmenden Kfz-Verkehr auf der Hohenbrunner Straße. In diesem Zusammenhang haben wir bereits öfter Maßnahmen zur Entschleunigung und zur “Vergrämung” von überörtlichem Verkehr angeregt. Es gibt lange Abschnitte, auf denen durchgehend auf einer Seite geparkt wird. Das verleitet zu schnellem Fahren, um die Strecke vor zu erwartendem Gegenverkehr hinter sich zu bringen. In verschiedenen Bereichen werden nach wie vor Gehwege mit hoher Geschwindigkeit befahren. Anlieger wünschen sich Abhilfe durch Pfosten, z.B. unmittelbar nördlich der Einmündung Auenstraße auf der westlichen Straßenseite. Die südlichsten Parkplätze an der Hohenbrunner Straße sind so nah an der Ausfahrt des kombinierten Fuß-/Radweges angeordnet, dass Radfahrende, die den Weg von Süden kommend verlassen, nicht flüssig auf die Straße wechseln können. Da zugleich Fahrzeuge in schneller Fahrt entgegenkommen können, ist das nicht ungefährlich. Insgesamt sind Radfahrende durch die Verkehrsdichte und die hohen Geschwindigkeiten auf der Hohenbrunner Straße gefährdet.

Nun wurden unlängst zu unserer und vieler Anlieger Überraschung entlang der Hohenbrunner Straße einige neue Halteverbote erlassen, die die Situation eher verschärfen. Frau Bauer als Bürgerin, Pauline Miller (Bürgerforum) und Wolfgang Schmidhuber fragten nach. Bürgermeister Dr. Straßmair zeigte sich uninformiert und wurde gebeten, Erkundigungen über das Zustandekommen dieser Anordnung einzuziehen und Bericht zu erstatten.

Wir sind der Ansicht, dass Maßnahmen wie die neuen Halteverbote nicht nur in den zuständigen Gremien besprochen werden sollten, sondern sie sollten auch den Bürgern gegenüber freundlich bekannt gemacht und nachvollziehbar begründet werden. Auch deutliche Hinweise auf geänderte Regeln an der Straße wären gut. In den ersten Tagen des Halteverbots hatte es einige Strafzettel für Fahrzeughalter gegeben, die von der Änderung überrascht worden waren.

Wolfgang Schmidhuber

 

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