Gemeinderatssitzung 17.07.2008

Bericht zum Stand des Mobilfunktkonzepts

Die Datenerhebung in bzw. für Hohenbrunn ist nun abgeschlossen, so dass der beauftragte Berater vom Umweltinstitut München bis September einen/mehrere Standortvorschlag/vorschläge entwickeln kann. Man hofft, dass dann sowohl die Standortsuche von E-plus für den Suchkreis Riemerling Ost gelöst als auch eine Ausweichmöglichkeit für die beanstandete Antenne mitten im Dorf gefunden werden kann. Zugleich sollten sich andere aktuelle Standortsuchen, z.B. O2, damit möglichst befriedigend erledigen.

Der Bürgermeister entsprach mit diesem Bericht dankenswert schnell einer schriftlichen Bitte unserer Fraktion, das Thema Mobilfunk noch vor der Sommerpause zu berichten und zügig und mit Nachdruck zu verfolgen.

Auf unseren Vorschlag hin versprach Dr. Straßmair noch, einen entsprechenden Bericht in die Septemberausgabe des Gemeindeblatts zu bringen und die Bevölkerung erneut dahingehend zu informieren und zu motivieren, keinen Deal mit Mobilfunkbetreibern einzugehen und kein Hausdach mehr für Antennenanlagen zur Verfügung zu stellen.

Bestellung von Frau Veronika Streitberger zur Standesbeamtin

erfolgte nach einer kurzen Vorstellung der neuen Mitarbeiterin im Bürgerbüro einstimmig.

Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkswahl am 28.09.2008

wurde von 25€ auf 40€ (+ 60%!) erhöht. Die Erhöhung wurde bei 3 Gegenstimmen beschlossen.

Antrag auf Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Gangsteig

Anlieger des Gangsteig stellten den Antrag auf Erschließung der Grundstücke am Gangsteig mit Trinkwasser und Anschluss an die Kanalisation. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Wasserqualität immer schlechter werde, das Wasser mit coliformen Keimen belastet sei und die Nitratwerte über 30 mg lägen.

Der Bürgermeister berichtete zunächst ausführlich, dass ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung nicht verweigert werden könne, der Anschluss allerdings ca. 245.000€ Kosten verursachen würde, die von den Anliegern zu tragen wären. Jede Beteiligung der Gemeinde wäre rein freiwillig.

Wir hatten zu Sitzung folgendes eruiert: 2005 hat der Zweckverband ein Konzept erstellt (abgestimmt mit dem Wasserwirtschaftsamt), das vorsieht, dass die Anlieger im Außenbereich (u.a. Gangsteig), die eine Eigenwasserversorgung haben (=eigene Brunnen), zur Verbesserung der Abwassersituation biologische Kleinkläranlagen errichten müssen – und zwar als Dauerlösung!

Anträge der Anlieger Gangsteig aus dem Jahre 2005 bzw. 2006 zur Erstellung eines Bebauungsplanes bzw. zum Anschluss an Wasserversorgung und Kanalisation wurden seiner Zeit abgelehnt. Die Begründung: Im Außenbereich kann dies – v.a. angesichts der hohen Kosten – nicht erwartet werden; die Situation war bei Erwerb des Baurechts klar; man will keine Voraussetzungen (und keine Begehrlichkeiten) für weiteres Bauen im Außenbereich schaffen.

Trotz dieser Ablehnung durch den Gemeinderat haben die Anlieger bis heute nichts unternommen, d.h. die Kleinkläranlagen wurden nicht gebaut. Es tritt nun also keine Verschlechterung n a c h Durchführung der geforderten Maßnahmen auf, sondern wegen Verweigerung derselben.

Frau Preis vom Wasserwirtschaftsamt vertrat in einem Telefonat die Auffassung, dass die Situation durch Kleinkläranlagen und deren sinnvolle Platzierung ganz wesentlich verbessert würde. Erfahrungsgemäß sei die Verkeimung auch häufig ein Problem der unzureichenden Abdichtung der Brunnen. Die Nitratbelastung sei noch „im Rahmen“ (deutlich unter 50 mg).

Dementsprechend plädierten wir – wie die Mehrheit des Gremiums – gegen den Antrag.

Neubau einer Kinderkrippe am Kindergarten Hohenbrunn

Der Gemeinderat erkannte zunächst einstimmig einen von der Verwaltung ermittelten Bedarf von 60 Plätzen an, um dann den Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Kinderkrippe am Pframmener Weg (neben dem Hohenbrunner Kindergarten) -ebenfalls einstimmig – zu fällen.

Dr. Straßmair präsentierte erste Planentwürfe des Architekten, über die noch im Detail befunden werden muss.

Die notwendige Änderung des Bebauungsplanes 57 wurde beschlossen.

Änderung des Flächennutzungplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1078/30

Das Grundstück war bisher als Gewerbefläche ausgewiesen. Auf dem Grundstück soll nun eine Wohnbebauung und die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte (Kaiserstiftung) realisiert werden. Die Festsetzungen für das Grundstück wurden deshalb in „Mischgebiet“ geändert.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Kinderbetreuung Kinderkrippe Mobilfunk Standesamt Wahlen Wasserversorgung


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