Um die Ladeinfrastruktur im Gemeindegebiet möglichst zügig zu entwickeln, sollen private Ladestationen, die von Dritten (mit)benutzt werden können, besonders gefördert werden. Das gemeindliche Förderprogramm zur Energieeinsparung und Erschließung erneuerbarer Energien soll nach unseren Vorstellungen dahin gehend ergänzt werden, dass zukünftig 50% der Anschaffungskosten solcher Ladestationen (maximal 1750€) gefördert werden. Anders als bei einfachen privaten Ladepunkten, die i.d.R. für das eigene, also für nur e i n E-Auto zur Verfügung stehen, braucht eine von Dritten nutzbare Ladestation die Anbindung an ein Bezahlsystem und es muss ein Vertrag mit dem Betreiber eines Abrechnungssystems abgeschlossen werden. Für eine Wallbox mit Anbindung an ein Bezahlsystem ist mit 1000€ bis 1500€ zu rechnen, der Stromanschluss (11kW oder 22kW) kostet 1500€ bis 2000€.
Die Gemeinde könnte überdies Informationen zur Verfügung stellen über Nachrüstungsmöglichkeiten für einfache Wallboxes, ebenso Informationen über mögliche steuerliche Auswirkungen bzw. darüber, wann der Betrieb einer Ladestation als “gewerblich” eingestuft wird. Und sie könnte einen weiteren Impuls setzen, indem sie für einen Sammelvertrag und Sonderkonditionen mit einem Betreiber sorgt, der Abrechnung und Bezahlung abwickelt.
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