Gemeinderat am 23.07.2020

Die letzte Sitzung vor der Sommerpause kündigte schon beim Durchlesen der Tagesordnung einen langen Abend an:

Fernwärmeversorgung im Ortsgebiet, Anteilige Gebührenrückerstattung für den Besuch der Kindertagesstätten aufgrund angeordneter Corona bedingter Schließung, Neuerlass einer Satzung über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen, Neuerlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a-c BauGb (Kostenerstattungssatzung), Beanstandung der Beschlüsse zum Erlass der Geschäftsordnung zu § 3 Abs. 4 Satz 1 und § 21 Abs. 2 der GeschO; Aufhebung der Beschlüsse (betrifft Grünen Antrag auf weitergehendes Akteneinsichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder), Antrag der CSU-Fraktion auf Einführung eines kommunalen Geschenk-Gutscheins für Hohenbrunn und der Antrag der Fraktion ÜWG-FW/BF auf Erstellung eines Medienkonzeptes für Schulen beschäftigten uns bis 23.00 Uhr.

Vor dem Einstieg in die öffentliche Tagesordnung können sich Bürger*innen zu Wort melden.

Herr Dr. Georg Bauer (Mitglied OV Grüne Hohenbrunn) weist darauf hin, dass die Geh- und Radwegunterführung am Wasserwerk aufgrund der fehlenden Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr eine Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer*innen darstellt. Er bittet darum, ein Schild anzubringen, das wenigstens auf die Gefahrensituation hinweist.

Die Gemeindeverwaltung hat sich inzwischen des Themas angenommen. Bei einem Ortstermin gemeinsam mit der Polizei wurde ein radikaler Rückschnitt der Sträucher nach Abschluss der Brutzeit entschieden. Schnell wachsende Haselsträucher sollen ganz entfernt werden. Darüber hinaus wird die Unterführung durch LED Lampen ausgeleuchtet und ein Trennstreifen wird auf den Bodenbelag aufgebracht, so dass Radfahrer*innen definierte Spuren zugewiesen werden. Das Anbringen von Spiegeln wird überlegt. Glücklicherweise wurde die andiskutierte Idee einer, aus unserer Sicht gefährlichen, Umlaufsperre wieder verworfen. Wir Grünen begrüßen diese lang gewünschte und geforderte Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Unterführung. Sehr schade finden wir, dass trotz mehrfachem Angebot, bisher die Expertise von Wolfgang Schmidhuber in allen Fragen rund um Fahrradwege nicht von der Verwaltung genutzt wird. Wolfgang Schmidhuber hat langjährige Erfahrungen als Alltagsradfahrer gesammelt und könnte einen wertvollen Beratungsbeitrag leisten.

Was das Nutzen von Wissensressourcen aus der Bürger*innenschaft angeht ist eine neue Kultur des Miteinanders anzustreben. Es geht nicht darum etwas besser zu wissen, sich einzumischen oder unserer Gemeindeverwaltung Sachverstand abzusprechen. Es geht darum, miteinander das bestmöglichste Ergebnis für uns Alle zu erzielen!

Herr Roth erkundigt sich, welche Beiträge auf die Grundstücksbesitzer der Luitpoldsiedlung zukommen, wenn die Kostensatzung für Ausgleichsflächen in Kraft tritt. – Es handelt sich  um 15€/qm.

Fernwärmeversorgung im Ortsgebiet/ Sachstand & Vorstellung SWM

Durch die im Kreistag 2016 beschlossene gemeinsame Klimaschutzerklärung steht der Ausbau der Fern- und Nahwärme im Fokus. Im Gemeindegebiet bestehen drei Netze: Hohenbrunn Dorf / Riemerling West (Energieversorgung Ottobrunn SWM), Gewerbegebiet Riemerling West (Bioenergie Taufkirchen SWM), Gewerbegebiet Hohenbrunn (Enercity AG)

Wir hören einen Vortrag von Frau Ramona Bay von den Stadtwerken München über die Fernwärmenetzerweiterungsmöglichkeiten in Hohenbrunn. Neben der Versorgung gemeindeeigener Objekte und des Gewerbes ist es natürlich wünschenswert, wenn auch Privathäuser einen unkomplizierten und finanziell erschwinglichen Zugang zum Fernwärmenetz erhalten. Frau Bay argumentiert, dass aus ihrer Erfahrung die Energienutzung für Privatpersonen noch nicht wirtschaftlich genug sei, um auf eine klimaneutralere Wärmeversorgung durch Fernwärme umzusteigen. Fossile Energieträger seien momentan wesentlich günstiger zu haben.

Dem entgegen steht, dass wir im Kommunalwahlkampf vermehrt von Bürger*innen darauf angesprochen worden sind, warum die Möglichkeit eines Anschlusses an das Fernwärmenetz nicht möglich sei bzw. gar nicht angeboten wurde. Im Raum bleibt die Frage, wieviel Interesse die Anbieter selbst daran haben kleinere Privathäuser an das Netz anzuschließen? Vielleicht ist es auch umgekehrt betrachtet schlichtweg nicht lukrativ genug sich mit „Hohenbrunner Eigenheimchen“ auf dem Weg zu städtischen Großabnehmern aufzuhalten?

Der Tagesordnungspunkt wird zur Beratung in den Umwelt- und Klimaausschuss gegeben. Ein Thema, das uns sicherlich noch einige Zeit beschäftigen wird.

Anteilige Gebührenrückerstattung für den Besuch der Kindertagesstätten aufgrund angeordneter Corona bedingter Schließung

Der Gemeinderat stimmt dem angefügten Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

  • Die Besuchsgebühren werden für die Monate April, Mai und Juni für die Kinder erlassen, welche unter die Erstattungsregelung des Freistaates Bayern fallen.
  • Für den Monat März wird die Hälfte der Besuchsgebühr erlassen; hier erfolgt eine Erstattung bzw. Verrechnung.
  • Für den Monat April wird Eltern, deren Kinder bis zu 10 Tage (von 20 möglichen Tagen) für die Notbetreuung angemeldet waren, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen; Eltern von Kindern, die mindestens 11 Tage angemeldet waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  • Für den Monat Mai wird Eltern, deren Kinder bis zu 9 Tage (von 18 möglichen Tagen) für die Notbetreuung angemeldet waren oder zum Besuch berechtigt waren, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen. Eltern von Kindern, die mind. 10 Tage angemeldet oder zum Besuch berechtigt waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  • Für den Monat Juni wird Eltern von Kindern, die bis zu 9Tage (von 19möglichen Tagen) für die Notbetreuung angemeldet waren oder zum Besuch berechtigt waren, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen; Eltern von Kindern, die mind. 10Tage angemeldet oder zum Besuch berechtigt waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  • Diese Regelung wird analog bis zu dieser Höhe auch für die Träger der Einrichtungen AWO Waldkindergarten Waldmeister, AWO Waldhort Outback, AWO Kinderhort Phantasia, AWO Mittagsbetreuung Hohenbrunn und Riemerling, Kindergarten- und Hort St. Magdalena Ottobrunn sowie die AWO Kindertagespflege angewandt.
  • Für das Wichtelhaus e.V. wird das tatsächlich entstandene durch Haushaltsplan nachgewiesene zusätzliche Defizit in Höhe von ca. 17.000 € erstattet.
  • Entscheidungen in Härtefällen trifft der Erste Bürgermeister im Rahmen seiner Bewirtschaftungsbefugnisse.
Neuerlass einer Satzung über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen

Eine Einfriedungssatzung regelt die Art und Weise, wie sich Grundstücke zur Straßenseite und auch zur Seite der Nachbarn be- bzw. abgrenzen.

Es ist ein schmaler Grat zu beschreiten. Auf der einen Seite steht der nachvollziehbare Wunsch nach Privatsphäre. Auf der anderen Seite prägen Zäune natürlich auch das Ortsbild. Ökologische und auch kommunikative Argumente sollen sich in einer Satzung ebenso wiederfinden, wie ein Rahmen für das Ausleben individueller Vorlieben und Geschmäcker. Gerade die individuellen Vorlieben und Geschmäcker geben nicht selten Anlass zu nachbarschaftlichem Streit und vergifteter Atmosphäre. Kann es einer Satzung gelingen, dieses Spannungsfeld unter ein Dach zu bringen?

Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat eine überarbeitete Fassung empfohlen. Diese hat der Gemeinderat jedoch mit 12:9 Stimmen zurück in den Bauausschuss verwiesen. Der Bauausschuss ist aufgefordert sich erneut der Frage zu stellen, was eine „zeitgemäße“ Einfriedungssatzung zum Ausdruck bringen soll.

Geht es darum Stahlzäune und massive Gabionenwände als Ausdruck neuer Abgrenzungsmöglichkeiten in das Konzept zu integrieren oder geht es vielmehr darum vor dem Hintergrund ökologischer Aspekte  meterhohe Thuja Hecken zu Gunsten heimatlicher Sträucher im Gemeindegebiet zu verbieten? Wollen wir nachbarschaftliche Kommunikation von vorne herein durch blickdichte Zäune verhindern? Sollen Nachbarn gemeinschaftlich darüber entscheiden dürfen, wie sie ihre Grundstücke voneinander abtrennen oder braucht es hier ein klares Regelwerk?  Viele Hausaufgaben für den Bauausschuss!

Neuerlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a-c BauGb (Kostenerstattungssatzung)

Bereits am 28.05.2020 wurde über die Kostenerstattung für Ausgleichsflächen beraten und zum Teil sehr kontrovers diskutiert (siehe GR Bericht vom 28.5.2020). Der Neuerlass der Kostenerstattungssatzung wurde damals mit 7 zu 13 Stimmen abgelehnt. Nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht, wurde die Satzung nun erneut zur Abstimmung vorbereitet. Wenn Baurecht entsteht, ist für Ausgleich zu sorgen. In der vorgelegten Satzung soll dies geregelt werden.

Es wird eine Stundungsklausel eingebaut, die regelt, dass erst bei Inanspruchnahme des neu geschaffenen Baurechts eine Zahlung fällig wird.

Die Satzung wird diesmal mit 17:4 Stimmen angenommen.

Beanstandung der Beschlüsse zum Erlass der Geschäftsordnung zu § 3 Abs. 4 Satz1 und § 21 Abs. 2 der GeschO; Aufhebung der Beschlüsse

In der konstituierenden Sitzung vom 12. Mai 2020 wurde die bis dahin gelebte Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hohenbrunn (2020-2026) aktualisiert.
Mit einer deutlichen Mehrheit von 13:8 Stimmen wurde ein weitergehendes Akteneinsichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder beschlossen. Die entsprechende Regelung lautet nun:  Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen. (Siehe GR Bericht vom 12.05.2020)

Der Erste Bürgermeister hält diese Entscheidung für rechtswidrig. Die Rechtsaufsicht des Landratsamt München teilt diese Ansicht in einer ausführlichen Stellungnahme. In der Begründung heißt es, ein allumfassendes Akteneinsichtsrecht zur Wahrnehmung der Aufgaben und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung durch die Gemeinderatsmitglieder unabhängig von der Vorbereitung der Sitzung sei unzulässig.

Dr. Martina Kreder-Strugalla argumentiert zu Recht, ein allumfassendes Einsichtsrecht sei niemals gefordert worden. Es sei auch nicht menschliche Neugierde, die uns zur Beantragung eines Akteneinsichtsrechts treibt, sondern das begründe sich einzig aus der optimalen Wahrnehmung unseres Auftrags als Mitglieder des Gemeinderats. Mit einer knappen Mehrheit von 11:10 Stimmen bleibt nun hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts in der neuen Geschäftsordnung alles beim Alten.

An diesem Punkt scheint in unterschiedlichen Sprachen gesprochen zu werden. Die Kultur eines vertrauensvollen Miteinanders bedarf meiner Meinung nach weniger einer Rechtsgrundlage, als des gemeinsamen Wunsches nach zugewandter Offenheit, Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse aller Beteiligten und einer positiven Grundhaltung hinsichtlich der Absicht des anderen.

Ich würde mir wünschen, dass sich jenseits von Paragraphen einer Geschäftsordnung mehr Vertrauen auf allen Seiten etablieren darf.

Antrag der CSU-Fraktion auf Einführung eines kommunalen Geschenk-Gutscheins für Hohenbrunn

Durch Geschenk-Gutscheine will die CSU Corona gebeutelten Einzelhandel in Hohenbrunn unterstützen. Es sollen künftig Gutscheine erworben werden können, die in einem der teilnehmenden Geschäfte eingelöst werden können. Der Verkauf und die Abwicklung läuft über die Gemeindekasse. Sorgen seitens des GR, dies könnte eine Mehrbelastung für die Verwaltung bedeuten weist Frau Marx zurück. Mit Blick auf gute Erfahrungen in anderen Gemeinden (z.B. Kircheim) wird die Idee der CSU Fraktion mit 20:1 Stimmen vom Gremium unterstützt.

Antrag der Fraktion ÜWG-FW/BF auf Erstellung eines Medienkonzeptes für Schulen

Aus Sorge, Hohenbrunns Schulen könnten zu wenig an Fördergeldern aus Land und Bund für IT Ausrüstung partizipieren, fordert die Fraktion ÜWG/BF von der Gemeinde als Sachaufwandsträger der Grundschulen ein Medienkonzept für beide Schulhäuser bis zum 30.09.2020. Ein Medienkonzept gilt (selbstverständlich) als Voraussetzung um Anträge auf Förderung zu stellen.
Seitens der Verwaltung wurde versichert, dass Medienkonzepte von den Grundschulen laufend erstellt werden. Die Erstellung pädagogischer Konzepte obliegt der Schulleitung und dem Lehrerkollegium, was aus unserer Sicht auch so zu unterstützen ist. Wir wünschen uns dennoch, Einblick in das Konzept zu erhalten, um ggf. aufgrund fachlicher Expertise einzelner Gemeinderäte*innen unterstützende Impulse geben zu können. – Die Fraktion ÜWG-FW/BF zieht den Antrag zurück.

Bericht von Anke Lunemann

 

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